Lahr im SchwarzwaldMit der Sanierung des Alten Rathauses und der Umgestaltung des Urteilsplatzes wurde auch bei Privateigentümern und Investoren das Interesse an einer Weiterentwicklung ihrer Immobilien geweckt. Die für ihre jährliche Blumenschau "Chrysanthema" bekannte Stadt lockt immer wieder eine große Zahl Besucher in die schmucke Altstadt. Von ihrer Kleinstruktur geht ein angenehmer Charme aus, aber die verfügbaren Flächengrößen für eine breite Angebotspalette entsprechen nicht immer den heutigen Erwartungen. Das Sanierungsgebiet erstreckt sich über den nördlichen Teil der historischen Innenstadt. Der Großteil der Gebäude stammt aus dem 18. und 19. Jahrhundert, einige sind sogar noch älter. Dieser unverwechselbare Ort erfährt derzeit eine behutsame aber wirkungsvolle Aufwertung. |
Auf einen Blick Landkreis Ortenau Gebietsgröße 5,4 ha |
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Unsere Dienstleistung für Lahr Für die vielschichtige Aufgabe greift auch eine große Verwaltung wie in Lahr auf die Erfahrung der STEG zurück. Neben den klassischen Sanierungsaufgaben wie die Beratung bei kommunalen Einzelvorhaben, Betreuung von Eigentümern oder der Verwaltung der Finanzmittel aus dem Bund-Länderprogramm, erbringt die STEG weitere begleitende Leistungen. Bei der Ermittlung von sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen brachte die STEG ihr umfangreiches Wissen ein. Durch eine gute Vorbereitung zusammen mit dem örtlichen Gutachterausschuss konnten so bereits früh Ausgleichsbeträge vorzeitig abgelöst werden. Diese nicht unerheblichen Einnahmen kommen der Erneuerungsmaßnahme zu Gute. Außerdem steht die STEG der Stadt Lahr mit ihrer Projektentwicklungstätigkeit zur Seite. Die Stadtverwaltung Lahr wird von der STEG zum einen im Alltagsgeschäft der Sanierung entlastet und erhält zum anderen für komplexe Fragestellungen eine kompetente Beratung. |
Gut zu wissen: Was ist eigentlich ein Ausgleichsbetrag? Ein Sanierungsgebiet wird von der Gemeinde per Satzung auf Grundlage des Baugesetzbuches festgelegt, um bestimmte städtebauliche Ziele zu verfolgen. Durch den Einsatz von öffentlichen Mitteln kommen Verbesserungen zu Stande, die in der Regel die Gebietsqualität erhöhen. Führen die Sanierungsmaßnahmen im Gesamten zu einer Erhöhung der Bodenwerte, spricht man von einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung. Vereinfacht dargestellt sind nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen die Grundstücke im Sanierungsgebiet, ob bebaut oder unbebaut, mehr wert. Zum Ende der Sanierung bewerten unabhängige Fachleute, ob Auswirkungen auf die Bodenpreise eingetreten sind. Ist dies der Fall, wird aus der gutachterlich ermittelten Bodenwertsteigerung der Ausgleichsbetrag errechnet, der von jedem Eigentümer im Sanierungsgebiet zu entrichten ist. Dessen Höhe kann je nach Grundstücksgegebenheiten variieren. Das Geld dient zur Deckung eines kleinen Teiles der tatsächlichen Sanierungskosten. Im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung kann der Ausgleichsbetrag fallweise auch vorzeitig abgelöst werden. Dann sind spürbare Abschläge möglich. |
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Gefördert durch den Bund, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Lahr. ![]() |